AGB

1 . Geltungsbereich

Die Platzordnung gilt für Gäste der Marina und alle Campinggäste (Dauergäste und zeitweilige Gäste) sowie für alle sonstigen Besucher des Campingplatzes.

Mit dem Betreten des Platzes erkennt der Campinggast bzw. Besucher diese Platzordnung, sowie die einschlägigen gesetzlichen oder behördlichen Bestimmungen vorbehaltslos an.

2. Ankunft – Anmeldung – Platzbelegung

Der Zutritt zum Campingplatz ist ankommenden Campinggästen und ihren Begleitern nur nach Anmeldung in der Rezeption gestattet.

Die Platzbelegung erfolgt in Absprache mit der Platzleitung, ein eigenmächtiger Platzwechsel ist nicht gestattet.

Der Platzwart ist nach den bestehenden behördlichen Bestimmungen berechtigt, Ausweispapiere einzusehen.

Besucher haben sich ebenfalls vor Betreten des Platzes anzumelden. Besucher ist derjenige der den Platz betritt, ohne übernachten zu wollen, gleich ob der Besuch nur für kurze Zeit oder einen ganzen Tag dauert. Die Besucher, die bei Campinggästen in abgestellten Wohnwagen/Zelten übernachten wollen, haben gemäß der Gebührenordnung die vollen Personengebühren zu entrichten.

Die Besucher dürfen das Platzgelände nicht mit Ihren Fahrzeugen befahren.

Der Stellplatznehmer ist dafür verantwortlich und hat dafür zu sorgen, dass sein Besuch ordentlich angemeldet wird und dass sich dieser Besuch ebenfalls gemäß der Platzordnung verhält.

3. Gebühren

Die Camping- und sonstigen Gebühren richten sich nach der jeweils gültigen Campingplatz-

Preisliste an der Rezeption.

Alle anderen Aushänge sind informativ und nicht verbindlich!

4. Stromversorgung

Die Versorgung erfolgt an den vorhandenen Abnahmestellen auf dem Campingplatz.

Ab Abnahmestelle ist der Gast für den Stromanschluss selbst verantwortlich. Es dürfen nur intakte dreiadrige Kabel mit CEE-Stecker verwendet werden.

Die Gebühren richten sich nach der jeweils gültigen Campingplatz-Preisliste.

5. An- und Abfahrtzeiten

Die Zeiten richten sich nach den täglichen Öffnungszeiten der Freizeiteinrichtung und sind in

Der Rezeption zu erfragen.

6. Platzruhe

Die allgemein gültigen Ruhezeiten 22:00Uhr – 7:00Uhr Nachtruhe, Mittagsruhe an Sonn- und Feiertagen von 13:00Uhr – 15:00Uhr sind einzuhalten.

Des Weiteren ist gegenseitige Rücksichtnahme und ein freundliches Miteinander unter Campingfreunden auch auf unsrem Platz wünschenswert.

7. Brandvorschriften

Die allgemein gültigen Brandschutzbestimmungen behalten Gültigkeit.

Das Grillen ist auf den vorhergesehenen Plätzen, unter Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen möglich.

Bei Interesse und nach Absprache besteht die Möglichkeit, die Feuerstelle zu nutzen.

8. Stellplätze

Der Stellplatz wird gemietet wie besichtigt. Es ist nicht statthaft, Caravans/Zelte mit festen Anbauten, Zäunen, Hecken, Dauerumfriedungen zu versehen. Jede Veränderung des Stellplatzes, insbesondere das Ziehen von Gräben, seine Bearbeitung und seine Bepflanzung, sowie das Aufstellen von Pflanzbehältern ist untersagt. Wurzeln der Bäume dürfen nicht beschädigt werden. ES ist darauf zu achten, dass niemand durch Zeltpflöcke, Zeltschnüre oder anderes Zeltzubehör gefährdet oder belästigt wird.

9. Allgemeines

9.1

Kraftfahrzeuge aller Art dürfen die Ein-Ausfahrt auf das /aus dem Campingplatzgelände und nur auf den dafür vorgesehenen Wegen im Schritt-Tempo benutzt werden. Kraftfahrzeuge sind auf den Stellplätzen abzustellen; sie dürfen nicht auf oder neben den Wegen geparkt werden.

Das Waschen von Kraftfahrzeugen und Caravans ist grundsätzlich nicht gestattet.

9.2.

Im Interesse des Umweltschutzes, insbesondere wegen der Gefahr der Wasserverunreinigung, sind zur Entsorgung die dafür vorgesehenen Entsorgungseinrichtungen zu nutzen.

Chemikal-Toiletten dürfen nur in dem dafür vorgesehenen Ausgussbecken auf dem Campingplatz entleert werden.

9.3.

Abfälle aller Art- jedoch keine Flüssigkeiten – gehören in die dafür vorgesehenen Behälter.

Der Stellplatz ist vom Gast vor seiner Abreise vollständig in Ordnung zu bringen und zu säubern. In die am Platz befindlichen Abfallbehälter darf nur Müll gekippt werden, der auch am Platz anfällt. Wertstoffe (Papier, Glas, Plastik, Metall) sind vom Abfall zu trennen und über die jeweiligen Behälter zu entsorgen.

9.4.

Der Stellplatz ist vom Campinggast stets in Ordnung zu halten. Die Platzleitung ist berechtigt, von den Campinggästen die Beseitigung der um Ihren Wohnwagen/Zelten   herumliegenden Abfälle bzw. sonstige Gegenstände zu verlangen.

10. Hunde

Hunde sind auf dem Campingplatz zugelassen, wenn der Nachweis über Versicherung und Anmeldung (steuerliche für den Wohnort), vorgelegt werden kann.

Die Besitzer verpflichten sich auf dem Platz, folgende Vorrausetzungen zu schaffen:

%  Hunde dürfen nicht frei herumlaufen , sie müssen auf dem gesamten Gelände, auch im               

     Wohnwagenbereich, angeleint bleiben.

%  Eine Belästigung anderer Gäste ist grundsätzlich zu vermeiden.

%  Im Sanitärbereich ist der Aufenthalt für Hunde untersagt.

%  Hundebesitzer haben dafür zu sorgen, dass die Tiere den Campingplatz und das Gelände nicht verunreinigen. Etwaige Verunreinigungen sind vom Hundehalter unverzüglich zu beseitigen.

11. Gewerbeausübung

Die Ausübung einer Erwerbstätigkeit, insbesondere eines Gewerbes, und die Begründung eines selbstständigen Wohnsitzes auf dem Campingplatz durch Campinggäste, ihre Begleiter oder durch Besucher ist unzulässig.

Es wird gebeten bei Zuwiderhandlungen den Platzwart zu verständigen.

12. Wasch- und Toilettenanlagen (Sanitäranlagen)

Die Wasch- und Toilettenanlagen sind sauber zu halten. Eventuell auftretende Verschmutzungen sind von dem Verursacher sofort zu beseitigen.

Waschstücke und Geschirr dürfen nur in den dafür vorgesehenen Räumen gewaschen werden; in den Waschräumen und Duschen ist dies untersagt.

13. Hausrecht

Die Platzleitung das evtl. während den Nachstunden eingesetzte Wachpersonal und sonstige Beauftragte vom Spreepark -Camping sind berechtigt, den Zutritt und die Aufnahme von Personen zu verweigern oder Personen des Platzes zu verweisen, wenn dies zur Aufrechterhaltung der Ordnung auf dem Platz oder im Interesse der Campinggästeerforderlich ist.

14. Haftung

Der Spreepark-Camping übernimmt keinerlei Haftung für entstandene Schäden.

Für alle Schäden, die am Zeltplatz oder im umliegenden Gelände auftreten, haftet der Zeltplatznutzerin vollem Umfang. Beschädigungen sind durch den Zeltplatznutzer (oder seine/r Begleiter/Gruppe) der Rezeption umgehend mitzuteilen.

15. Abreise-Abrechnung

Die Abrechnung vor der Abreise kann ab 8:00Uhr in der Rezeption erfolgen. Der Campingplatz ist dann bis 13:00Uhr zu verlassen.

Dabei ist darauf zu achten, dass der jeweilige Stellplatz sauber hinterlassen wird, andernfalls berechnen wir 16,00€/Std. für das Reinigen nachträglich.

16. Gültigkeit

Diese Campingplatzverordnung gilt ab sofort. Sie kann jederzeit geändert werden.